Durch die Vorlage Ihrer NV-Bescheinigung konnten wir Ihnen Ihre Zins- und Dividendenerträge steuerabzugsfrei gutschreiben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, bei Ihrem Finanzamt eine neue Bescheinigung zu beantragen. Den Vordruck für die Beantragung finden Sie hier. Bitte füllen Sie den Antrag aus und geben ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ab.
Sie benötigen eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ?
Formulare für die NV-Bescheinigung
Hinweis: Sobald Sie die NV-Bescheinigung vom Finanzamt erhalten, geben Sie diese bitte bei uns ab. Alternativ können Sie uns auch einen Freistellungsauftrag zukommen lassen.
Hier finden Sie die Formulare für den NV-Antrag zum Download
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für natürliche Personen
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für unbeschränkt steuerpflichtige und nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen