- Neue KfW-Förderung seit 1. März 2023
- Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins
Klimafreundlicher Neubau
Neues KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ löst bisherige BEG-Förderung ab
Das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat bekannt gegeben, dass die staatliche Neubau-Förderung zum 1. März 2023 neu aufgestellt wird. Ab dann können Häuslebauer das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ zur Finanzierung Ihres Bauvorhabens nutzen. Das neue Programm löst die Neubau-Förderung im Rahmen des KfW-Förderkredits BEG Wohngebäude Effizienzhaus mit der Programmnummer 261 ab - dieses Produkt wird künftig ausschließlich für Sanierungsvorhaben angeboten.
Alles Wichtige im Blick
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau eines klimafreundlichen Wohngebäudes sowie der Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme. Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die diese Kriterien erfüllen:
- Einhaltung von Grenzwerten für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus
- Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
- Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien
Die Zertifzierung des Hauses mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist keine Fördervoraussetzung, erhöht aber den möglichen Kreditbetrag.
Wer wird gefördert?
Die KfW unterscheidet zwischen zwei Gruppen, die den Förderkredit nutzen können:
- Privatpersonen und Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude selbst nutzen (Programmnummer 297).
- Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Unternehmen und andere Organisationen, die das Wohngebäude nicht selbst nutzen, sondern eine Vermietung oder einen Verkauf vorsehen (Programmnummer 298).
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist ein vergünstigtes Darlehen mit besonders attraktivem Zinssatz.
Gut zu wissen

- Maximaler Kreditbetrag: 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat, 100.000 Euro bei nicht-zertifizierten Wohngebäuden
- Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Förderfähig sind: die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, Materialkosten bei Eigenleistungen
- der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
- kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW und Landesförderinstituten
Günstige Zinsen statt Tilgungszuschüsse
Ein beliebtes Ausstattungsmerkmal der BEG-Förderung wird es künftig für Neubauten nicht mehr geben: Tilgungszuschüsse. Diese reduzieren den Kreditbetrag, den die Bauherren zurückzahlen müssen, wenn ihr Haus einen bestimmten Standard erreicht. Stattdessen sollen die Förderkredite aus dem Programm Klimafreundlicher Neubau künftig besonders attraktive Zinsen aufweisen und so für eine deutliche Entlastung bei der Finanzierung des Hausbaus sorgen.
Die maximale Kreditsumme wird 100.000 Euro für klimafreundliche Neubauten betragen. Wenn Sie mit Ihrem Haus zusätzlich noch die Nachhaltigkeitszertifizierung erreichen, können Sie sogar einen Förderkredit bis zu 150.000 Euro beantragen. Auch begleitende Ausgaben wie die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung fallen unter die förderfähigen Kosten.
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Ob eine neue Solaranlage auf dem Dach, eine Erneuerung von Fenstern oder ein Einbau einer effizienteren Heizung - mit unserem KlimaKredit unterstützen wir Sie bei Ihren Vorhaben mit einer schnellen Abwicklung und besonders günstigen Konditionen.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit können Sie direkt über uns beantragen. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Sie können mit Ihrem Vorhaben beginnen, sobald Ihr Antrag bei der KfW eingegangen ist. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Ja, eine vollständige Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Dies ist eine Gebühr für die vorzeitige Ablösung des Kredits.
Der Begriff Effizienzhaus beschreibt einen Energiestandard für Wohngebäude, den die KfW eingeführt hat. Effizienzhäuser sind Gebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Gemessen wird die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des Transmissionswärmeverlustes (Wärmeverlust durch die Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster) und des Jahresprimärenergiebedarfs. Je nachdem, welche Kennzahlen Ihr Haus erreicht, erfolgt die Einstufung in einen der Effizienzhaus-Standards.
Eine Förderung können Sie nur dann erhalten, wenn Sie Anlagen einsetzen, die aus erneubaren Energien Wärme erzeugen, zum Beispiel Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Nicht förderfähig ist Ihr Neubau-Vorhaben, wenn Sie fossilie Energieträger wie Gas, Öl oder Kohle zur Wärmegewinnung nutzen. Auch Biomasseanlagen wie Pellet- oder Hackschnitzel-Heizungen sind ausgeschlossen.
Bei privaten Eigenleistungen können die mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert werden. Anschließend muss ein Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt wurden.
Quelle: DZ BANK Förderwelt