Wohneigentum für Familien

Neuer KfW-Förderkredit "Wohneigentum für Familien (300)" seit 1. Juni 2023

Der KfW-Förderkredit "Wohneigentum für Familien" kombiniert Familienförderung mit Klimaschutz. Das seit Juni 2023 verfügbare Programm richtet sich an Familien mit mittleren Einkommen, die ein neues Haus zur Selbstnutzung bauen oder ein neu gebautes Haus kaufen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Neubau besonders klimafreundlich ist.

Alles Wichtige im Blick

Was wird gefördert?

Gefördert werden Familien mit mittleren Einkommen, die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme als Ersterwerb kaufen. Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die diese Kriterien erfüllen:

  • Einhaltung von Grenzwerten für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus
  • Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
  • Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien

Die Zertifzierung des Hauses mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist keine Fördervoraussetzung, erhöht aber den möglichen Kreditbetrag.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen,

  • die selbst in dem geförderten Neubau wohnen,
  • bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt,
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet,
  • die bei Antragstellung nicht Wohneigentum verfügen und
  • die nicht das inzwischen abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.

Wie wird gefördert?

Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" ist ein vergünstigtes Darlehen mit besonders attraktivem Zinssatz.

Gut zu wissen

  • Maximaler Kreditbetrag: abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder bis 18 Jahre und dem Vorliegen einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Maximal 240.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat, 190.000 Euro bei nicht-zertifizierten Wohngebäuden
  • Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Förderfähig sind: die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, Materialkosten bei Eigenleistungen.
  • der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
  • kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW und Landesförderinstituten