Mit dem Pflegemonatsgeld der R+V Krankenversicherung AG schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Belastungen im Pflegefall. Reduzieren Sie so die Lücken, die die gesetzliche Grundversorgung offenlässt. Bei der R+V-PflegeVorsorge stehen Ihnen drei leistungsstarke Monatsgeld-Tarife mit unterschiedlichem Leistungsniveau zur Auswahl. Die Pflegemonatsgelder der R+V bieten außerdem umfangreiche Unterstützungsleistungen, damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall nicht alleine sind.
Pflegemonatsgeld
Die leistungsstarken Tarife aus der R+V-PflegeVorsorge
Die R+V-PflegeVorsorge im Überblick
Mehr als nur eine finanzielle Absicherung – die R+V-PflegeVorsorge
Mehr als jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundversorgung. Die tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit sind meist sehr viel höher, sie belaufen sich oft auf das Doppelte oder mehr. Für einen Pflegeheimplatz fallen im Bundesdurchschnitt monatliche Eigenanteile von 1.843 Euro in den Pflegegraden 2 bis 5 an, die aus dem eigenen Einkommen und Vermögen finanziert werden müssen. Unter Umständen werden auch Familienangehörige zur Zahlung herangezogen. Junge Familien in der Phase des Vermögensaufbaus trifft dies besonders hart. Mit den Tarifen der R+V-PflegeVorsorge ergänzen Sie die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung und schützen Ihr Einkommen bzw. Vermögen und das Ihrer Familie.
Beispielrechnung
Bedarfsgerechte Pflegeabsicherung
Bei der R+V-PflegeVorsorge entscheiden Sie selbst, wie viel Sie privat vorsorgen möchten: Sie können zwischen drei verschiedenen Tarifen wählen, dem Tarif PflegeVorsorge classic (PM3), dem Tarif PflegeVorsorge comfort (PM2) und dem Tarif PflegeVorsorge premium (PM1). Zusätzlich bietet R+V mit dem Tarif PflegeVorsorge cash (PE) eine Einmalleistung ab Pflegegrad 2, um damit die Last großer Investitionen zu Beginn der Pflegebedürftigkeit abzufedern, beispielsweise einen Treppenlift oder der Umbau von Küche oder Bad. Alle Tarife gibt es auch als Variante mit Beitragsvorteil für Mitglieder von Genossenschaften und Versicherte der R+V BKK.
Ihr Vorteil: Pflegemonatsgeld statt Pflegetagegeld
Das Pflegetagegeld wird zum Pflegemonatsgeld. Für Sie hat das einen großen Vorteil: Egal, an welchem Tag im Monat die Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – wir zahlen Ihnen immer Leistungen für den vollen Monat
Ihre Vorteile mit der R+V-PflegeVorsorge
Umfangreiche Absicherung im Pflegefall
- Vermögensschutz für Sie und Ihre Familie
- Verdopplung des Pflegemonatsgeldes bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird
- Flexibilität durch Nachversicherungsoptionen
- Keine Kostennachweise erforderlich
- Regelmäßige Erhöhung des Pflegemonatsgeldes (Dynamik)
- Möglichkeit, die Beitragszahlungen und den Leistungsanspruch bei bestimmten Ereignissen ruhen zu lassen
- Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 oder 5
- Hilfe im Ernstfall durch Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Zusammenarbeit mit den Maltesern
R+V-Pflege FörderBahr
Sie können die R+V-PflegeVorsorge mit dem R+V-Pflege FörderBahr kombinieren. Durch den R+V-Pflege FörderBahr profitieren Sie zusätzlich von der staatlichen Zulage von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.
Tarife
Die Tarife aus der R+V-PflegeVorsorge
- Tarif PflegeVorsorge classic (PM3): Ab Pflegegrad 4 erhalten Sie 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes, bei vollstationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 3.
- Tarif PflegeVorsorge comfort (PM2): Sie erhalten Leistungen in allen Pflegegraden. Bei Einstufung in Pflegegrad 3 werden Ihnen bei ambulanter Pflege 70 Prozent, bei vollstationärer Pflege 100 Prozent und ab Pflegegrad 4 in jedem Fall 100 Prozent des vereinbarten Monatsgeldes erstattet.
- Tarif PflegeVorsorge premium (PM1): Bereits ab Pflegegrad 2 erhalten Sie 100 Prozent des vereinbarten Monatsgeldes, unabhängig davon, ob Sie ambulant oder vollstationär gepflegt werden.
Das R+V-PflegeKonzept im Überblick
PflegeVorsorge classic (PM3) |
PflegeVorsorge comfort (PM2) |
PflegeVorsorge premium (PM1) |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
Pflegegrad | ambulant | vollstationär | ambulant | vollstationär | ambulant | vollstationär |
5 | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
100 % | 100 % |
4 | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
3 | 70 % | 100 % | 70 % | 100 % | 100 % | 100 % |
2 | 30 % | 100 % | 100 % | 100 % | ||
1 | 10 % | 10 % | 10 % | 10 % |
In der Tabelle finden Sie die Leistungen in Prozent des mit uns vereinbarten Pflegemonatsgelds. Die Leistung ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und davon, ob Sie ambulant oder vollstationär gepflegt werden. Das Monatsgeld wird Ihnen immer für den vollen Monat gezahlt.
R+V-PflegeVorsorge cash - Soforthilfe bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit
Der Pflegefall tritt häufig plötzlich und unerwartet ein. Gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit können größere Investitionen anstehen, zum Beispiel der Umbau zum barrierefreien Wohnen, der Kauf eines Treppenlifts, Verbreiterung von Türen oder der Umbau des Autos. Ergänzen Sie Ihr Pflegemonatsgeld. Der Tarif PflegeVorsorge cash bietet eine Einmalleistung in Höhe von 4.000 Euro, 8.000 Euro oder 12.000 Euro. Diese zahlt Ihnen die R+V bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 aus.
Häufige Fragen zum Pflegemonatsgeld
Die R+V-PflegeVorsorge wird nicht staatlich gefördert. Sie können jedoch die R+V-PflegeVorsorge mit dem R+V-Pflege FörderBahr kombinieren und so eine staatliche Förderung zur Pflegeabsicherung in Anspruch nehmen.
Zum Schutz vor Inflation ist in der R+V-PflegeVorsorge eine Dynamik enthalten: Das vereinbarte Pflegemonatsgeld und die vereinbarte Eimalleistung erhöhen sich bis zum Alter von 70 Jahren alle drei Jahre automatisch um 10 Prozent – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Zudem können Sie von Nachversicherungsoptionen profitieren: Bei vielen Lebensereignissen, zum Beispiel bei einer Heirat oder wenn Sie ein Kind bekommen, ändert sich der Absicherungsbedarf. Bis zum 70. Lebensjahr können Sie das Pflegemonatsgeld um bis zu 30 Prozent erhöhen oder in den nächsthöheren Tarif wechseln. Von dieser Option können Sie maximal dreimal Gebrauch machen.
Wenn Sie nach Vertragsabschluss ins Ausland verziehen, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz weltweit.
Der Pflegegrad richtet sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten. Wie stark die Beeinträchtigungen sind, hängt von der körperlichen, kognitiven und psychischen Leistungsfähigkeit ab. Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.