Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Mittelfranken Mitte eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR-Bank Mittelfranken Mitte eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Der Vorstand von links: Richard Oppelt, Dr. Gerhard Walther (Vorsitzender) und Erwin Einzinger.

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird zu einem Drittel von den Arbeitnehmern und zu zwei Dritteln von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Mitgliederversammlung über diese Prüfung.

Dr. Bettina Schacht, Vorsitzende
Marc Pröchel, Stv. Vorsitzender

Vorsitzende des Aufsichtsrates

Name Vorname Beruf Ort
Schacht
Dr. Bettina Rechtsanwältin Gunzenhausen

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates

Name Vorname Beruf Ort
Pröchel Marc Unternehmer Schwanstetten

Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates

Name Vorname Beruf Ort
Braun Gerhard Landwirt Leutershausen
Delp Johann Geschäftsführer; Dipl.-Wirtschaftsing. (FH)
Bad Windsheim
Eberhardt Klaus Unternehmer Lichtenau
Engelhardt Josef Zimmermeister Arberg
Eppelein* Eva-Maria Bankbetriebswirtin Gunzenhausen
Geiger Norbert Unternehmer Ansbach
Grimm Reiner Bürgermeister a.D. Lehrberg
Kirsch* Barbara Betriebswirtin Ellingen
Kübler Werner Entwicklungsleiter Rudelsdorf
Luger* Katharina Bankkauffrau Rednitzhembach
Lukas* Andreas Betriebswirt Pleinfeld
Mahr* Sebastian Bankbetriebswirt
Herrieden
Nolte Robert Geschäftsleiter Roth
Pabst Friedrich Landwirt Rothenburg o.d.Tbr.
Paulus Jürgen Gymnasiallehrer Büchenbach
Regner* Josef Bankkaufmann Gunzenhausen
Rösch Dr. Katja Rechtsanwältin Schwabach
Rost Gerhard Landwirt Adelshofen
Schmidt Ralf Unternehmer Rednitzhembach
Spatze Ulrich Sägewerksmeister Rügland
Wedel* Elke Bankfachwirtin Rothenburg
Werner* Andreas Dipl. Bankbetriebswirt
Sachsen

*Arbeitnehmervertreter

Genossenschaftlicher Beirat / Kundenbeirat

Eine wichtige Aufgabe in der Beiratsarbeit ist es, die Erwartungen und Bedürfnisse unserer Mitglieder und Kunden noch zielgerichteter zu unterstützen. Dies ist nur eines der Themen des 37-köpfigen genossenschaftlichen Beirats (Region Ansbach / Rothenburg) sowie des 25-köpfigen Kundenbeirats (Region Roth / Schwabach) der VR-Bank Mittelfranken Mitte eG. Der Beirat ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium – er hat daher eine beratende, aber keine beschlussfassende Kompetenz. Dennoch ist der Beirat für unser Haus ein unverzichtbares Instrument und eine strategische Stärkung der VR-Bank.

Vorsitzende des genossenschaftlichen Beirats:
Susanne Oppel, Ansbach

Stv. Vorsitzende des genossenschaftlichen Beirats:
Carola Güntner-Hoppe, Aurach

Vorsitzender des Kundenbeirats:
Uwe Feser, Schwabach

Stv. Vorsitzender des Kundenbeirats:
Stefan Förster, Schwabach

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.