Nachrangige Einlage

Geldanlage mit Weitblick

Geldwachstum planbar, risikoarm und sicher verzinst: mit der nachrangigen Einlage sichern Sie sich bei einer festen Laufzeit einen festen Zins.

Vorteile der nachrangigen Geldanlage

Die nachrangige Einlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Sie ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Sie legen Ihr Geld für eine feste Laufzeit an und erhalten dafür eine garantierte, feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum Ende eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital aufgrund der festen Zinszahlungen stets eine positive Entwicklung auf.

  • Attraktive Zinsen
  • Ohne Kursrisiko
  • Feste Laufzeit

Konditionen

Laufzeit Verfügbarkeit* Zinssatz** Mindesteinlage
7 Jahre Am Ende der Laufzeit
3,25 % 25.000 Euro

* Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.

** Die Verzinsung ist fest vereinbart. Sie wird jeweils nachträglich zum Ende eines jeden Jahres ausgezahlt.


Risiken

Bonitäts- und Nachrangrisiko
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der  Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der  Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Institutsschutz / Einlagensicherung
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende  wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind,  unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige  Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG  gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE.  Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Kursrisiko / Zinsänderungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

Fremdwährungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

Verfügbarkeit
Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.