Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die Sie während ihres Lebens treffen können. Das Ziel ist, den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Zwei gute Möglichkeiten sind die Private Altersvorsorge und die staatlich geförderte Altersvorsorge.
Altersvorsorge
Ein Muss: Private Vorsorge für Ihren Lebensabend
Staatlich geförderte Altersvorsorge
Auch der Staat bietet Ihnen Altersvorsorgemodelle, die zusätzlich finanziell gefördert werden:
- Riesterrente: Der Vorteil einer Riesterrente ist, dass Sie nicht alleine sparen müssen. Einen Teil legen Sie selbst zurück, den anderen Teil steuert der Staat in Form von jährlichen Zulagen und gegebenenfalls zusätzlichen Steuerersparnissen bei. Für die Ermittlung Ihrer individuellen Förderung sprechen Sie Ihren Berater an.
- Betriebliche Altersvorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge ist, wie der Name schon verrät, eine Vorsorge, in der Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber gestaltet wird. Sie wird dabei sowohl von Ihrem Arbeitgeber als auch vom Staat gefördert. Durch diese Förderung sparen Sie in der Ansparphase Sozialabgaben und Steuern. In Ihrem Altersvorsorgevertrag landet also mehr Geld, als wenn Sie dieses aus Ihrem Nettoeinkommen bezahlen würden. Der Vertrag kann bei einem Arbeitgeberwechsel unter bestimmten Voraussetzungen auch übertragen werden.
- Rürup: Die Rürup-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die vor allem für Selbständige geeignet ist. Jede Rürup-Rente verbindet eine lebenslange Rente mit attraktiven Steuervorteilen, durch die sich Ihr Lebensstandard im Alter erhalten soll. Welche Personen besonders von der Rürup-Rente profitieren und ob sich diese Altersvorsorge auch für Sie lohnt, erfahren Sie bei uns.
Riester-Förderung im Überblick
Riester-Zulagen pro Jahr | Förderbetrag |
---|---|
Grundzulage | 175 EUR |
Berufseinsteigerbonus (einmalig)1 | 200 EUR |
Kinderzulage (bis 2007 geboren) | 185 EUR |
Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 EUR |
Zusätzlich Steuervorteile nutzen
Gleichzeitig können Sie die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die Zulage für Sie die günstigere Variante ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung erstattet. So sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern.
1 Berufseinsteiger, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Riester-Rente der Allianz
Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren Anbieter bevollmächtigen, jährlich den Zulagenantrag für Sie zu stellen. Ansonsten müssen Sie um die staatliche Förderung zu erhalten für jedes Beitragsjahr einen ausgefüllten "Antrag auf Altersvorsorgezulage" innerhalb einer Frist von zwei Jahren für das jeweilige Jahr einreichen. Ihre Daten werden dann an die Zulagenstelle (ZfA) weitergeleitet, die die Höhe der Zulagen ermittelt. Diese werden anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben.
Bis zur Grenze von 2.100 Euro jährlich können Sie Beiträge und Zulagen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Gesetz geht davon aus, dass jeder Steuerpflichtige eine Zulage erhalten hat. Bei der Günstigerprüfung wird verglichen, ob der Steuervorteil durch den Abzug der Altersvorsorgebeiträge einschließlich Zulage als Sonderausgaben günstiger ist als der Anspruch auf Zulage. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung erstattet.
Durch die Riester-Zulagen und Steuervorteile ist die Riester-Rente vor allem für Familien mit Kindern, junge Menschen sowie Personen mit niedrigem Einkommen und geringfügig Beschäftigte attraktiv.
Im Todesfall vor Rentenbeginn kann das angesparte Vorsorgevermögen auf einen bestehenden oder neu abgeschlossenen Riester-Vertrag Ihres Ehepartners / eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner übertragen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Im Todesfall nach Rentenbeginn wird Ihren Angehörigen die Rente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt. Auch hierbei muss die staatliche Förderung ggf. anteilig zurückgezahlt werden. Die Renten der Garantiezeit können aber auch auf einen Betrag diskontiert werden und ebenfalls auf einen Riester-Vertrag Ihres Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner übertragen werden.
Private Altersvorsorge
Natürlich gibt es eine gesetzliche Rentenvorsorge - aber reicht diese auch aus? Aufgrund des demografischen Wandels (Rückgang der Geburtenrate und höhere Lebenserwartung) werden die Leistungen aus der Rentenkasse immer geringer, wodurch eine oft hohe finanzielle Lücke entsteht. Diese können Sie durch eine private Rentenversicherung minimieren oder bestenfalls komplett schließen. Mit der privaten Rentenversicherung treffen sie auf eine flexible, nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gestaltete Versicherung. Hier werden Ihre Beiträge für Sie angelegt und später entweder als Einmalzahlung im Rentenalter oder durch eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Aktuell gibt es bei der privaten Rentenversicherung auch die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Steuervorteile zu nutzen.