Sicherheit im Online-Banking

Vertrauenswürdige Geräte durch Browsererkennung festlegen

Wir haben die Sicherheit beim Login in Ihr OnlineBanking mit einem Browser weiter erhöht. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihren Browser durch Bestätigung mit Ihrem Sicherheitsverfahren (VR-SecureGo plus oder Smart-TAN-Lesegerät) als "vertrauenswürdig" einzustufen, um besser vor Phishing und Betrügern geschützt zu sein.

Nutzer unserer VR-BankingApp sind von dieser Anpassung nicht betroffen.

So funktioniert es:

Beim Login in das OnlineBanking ist einmalig eine Bestätigung mit Ihrem Sicherheitsverfahren (VR-SecureGo plus oder Smart-TAN-Lesegerät) erforderlich. Dabei speichert unser OnlineBanking einen Cookie in Ihrem Browser. Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im OnlineBanking prüft die Anwendung automatisch, ob dieser Cookie vorhanden ist. Dann ist beim Login keine erneute Bestätigung erforderlich. Dies ist ein zusätzlicher Schutz vor Phishing und Betrügern. Möchte sich jemand Unbefugtes über ein fremdes Gerät in Ihrem Online-Banking anmelden, müsste er dies zusätzlich mit Ihrem Sicherheitsverfahren (VR-SecureGo plus oder Smart-TAN-Lesegerät) bestätigen.

Hinweis und Bestätigung nach der Anmeldung im Online-Banking

Nach der Anmeldung im Online-Banking müssen Sie diese einmalig mit Ihrem Sicherheitsverfahren (VR-SecureGo plus oder Smart-TAN-Lesegerät) bestätigen:

Unter "Ihre Optionen" können Sie Ihren Browser als vertrauenswürdig einstufen. Diese Information wird in einem Cookie hinterlegt. Bei der nächsten Anmeldung entfällt diese Abfrage.

Wann ist eine TAN-Eingabe beim Login erforderlich?

In diesen Fällen ist eine TAN-Eingabe oder Freigabe beim Login in Ihr OnlineBanking erforderlich:

  • Sie haben in Ihrem Browser die automatische Löschung von Cookies nach jeder Sitzung aktiviert
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät (z.B. wegen Neuanschaffung, Neuinstallation)
  • Sie haben in Ihrem Browser die generelle Annahme von Cookies deaktiviert
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren
  • Bei manchen Virenscannern müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden

Hinweis

Alle 90 Tage müssen Sie dennoch einmalig eine TAN eingeben. Dies beruht auf der verpflichtenden EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), welche von der Browser-Erkennung unberührt bleibt.