Auslandsreisekrankenversicherung

Der Schutzschirm für Ihre Reise

Ob Sie im Urlaub Abenteuer erleben oder einfach entspannt am Strand liegen möchten: Mit einer Reisekrankenversicherung genießen Sie jedes Urlaubsprogramm sorglos, denn sie bietet finanziellen Schutz bei Krankheit und Unfällen auf Auslandsreisen. Die Auslandsreisekrankenversicherung unseres Partners Union Krankenversicherung1 stellt Ihnen außerdem Service-Mitarbeiter zur Seite, die Sie im Fall der Fälle mit Rat und Tat unterstützen.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung – ist das wirklich nötig?

Ein beim Wandern verstauchter Knöchel, eine Magenverstimmung oder ein Seeigel-Stachel im Fuß: auch im Urlaub kann ein Arztbesuch oder gar ein Krankenhausaufenthalt nötig werden. Doch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die dadurch entstehenden Kosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht – und auch das nur zum Teil. Selbst Privatversicherte erhalten nicht immer eine Erstattung für sämtliche Kosten. Im Ernstfall ist daher nicht nur die Urlaubsfreude getrübt, sondern auch die Reisekasse leer. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung werden die Kosten für Sie übernommen. Damit Sie sich im Falle eines Falles nicht auch noch um Ihr Geld sorgen müssen.

Die Vorteile der Auslandsreisekrankenversicherung auf einen Blick

  • Sicherheit weltweit bei Reisen von bis zu 56 Tagen
  • Ambulante Behandlung durch Arzt oder Heilpraktiker
  • Kostenübernahme auch für stationäre Behandlung
  • Krankenrücktransport, wenn medizinisch sinnvoll – auch für die Begleitperson
  • Keine Eigenbeteiligung

Immer für Sie da

Wer im Ausland krank wird, hat schon genug Sorgen. Deswegen unterstützen Sie die Mitarbeiter der Union Krankenversicherung1 mit Rat und Tat. Über eine 24-Stunden-Hotline sind sie immer für Sie da und beantworten Ihre Fragen. Die Mitarbeiter nennen Ihnen Krankenhäuser und Ärzte oder geben Ihnen medizinische Auskünfte. Wenn ein Krankenrücktransport sinnvoll ist, wird er für Sie organisiert. Wenn Sie mit minderjährigen Kindern unterwegs sind, kümmert sich die Union Krankenversicherung um die Betreuung. Die Kosten werden übernommen und Sie können sich ganz auf das Wichtigste konzentrieren: möglichst schnell wieder gesund zu werden.

Häufige Fragen zur Reisekrankenversicherung

Wer bezahlt die Krankheitskosten im Ausland – muss ich in Vorleistung treten?

In der Regel zahlen Sie die anfallenden Kosten vor Ort und die Union Krankenversicherung1 erstattet sie nach Ihrer Rückkehr. Doch es gibt Ausnahmen. Wenden Sie sich daher im Krankheitsfall am besten an den 24-Stunden-Notruf-Service. Die Mitarbeiter dort beraten Sie darüber, wie sich die Kostenübernahme in Ihrem Fall am besten regeln lässt.

Muss ich vorab meine Versicherung kontaktieren, wenn ich im Ausland zum Arzt gehe?

Das ist nicht nötig. Die 24-Stunden-Hotline der Union Krankenversicherung1 ist jedoch immer für Sie da. Die Mitarbeiter beraten Sie nicht nur zum Vorgehen bei einem Krankenhausaufenthalt, sondern geben Ihnen auch bei einer ambulanten Behandlung Auskunft darüber, welche Informationen auf Belegen und Quittungen stehen müssen, damit die Kostenerstattung reibungslos ablaufen kann.

Wie kann ich meine ganze Familie absichern?

Jedes Familienmitglied braucht eine eigene Auslandsreisekrankenversicherung.

Ich möchte den Winter im Süden verbringen. Deckt die Auslandsreisekrankenversicherung das ab?

Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt die ersten 56 Tage Ihres Aufenthaltes ab.

Ich brauche vor dem Urlaub bestimmte Impfungen. Sind die Kosten dafür durch die Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt?

Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt Ereignisse ab, die während der Reise eintreten. Kosten für Impfungen vor Reiseantritt gehören deshalb nicht dazu. Krankenzusatzversicherungen können die Kosten für bestimmte Impfungen oder auch zum Beispiel für eine Malariaprophylaxe übernehmen. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.

Muss ich im Urlaub auf bestimmte Sportarten verzichten, bei denen ich mich verletzen könnte?

Die Auslandsreisekrankenversicherung sichert jeden Urlaub ab – einen Städtetrip ebenso wie einen Strand- oder einen Aktivurlaub. Ob Ihre Verletzungen beim Sport entstanden sind, ist im Leistungsfall unerheblich.

  1. Die Union Krankenversicherung ist der Krankenversicherungsträger der Versicherungskammer Bayern.